Reduzierter Mehrwertsteuersatz ab dem 1.7.2020
2. Juli 2020
Stadtwerke geben Preisvorteil an die Kunden weiter
Der Bundestag hat am Montag, 29. Juni 2020, den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen für ein zweites Corona-Steuerhilfegesetz in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung beschlossen.
Beschlossen wurde unter anderem eine befristete Senkung der Umsatzsteuersätze vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020. Der Steuersatz sinkt in diesem Zeitraum von 19 auf 16 Prozent, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent.
In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Energiebranche erarbeiten die Stadtwerke Altena eine möglichst unbürokratische Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuersätze. Eine Zwischenablesung der Zähler ist gemäß Gesetzentwurf nicht erforderlich. Wer dennoch seinen Zählerstand mitteilen möchte, wird gebeten, ein Foto des Zählers mitzuschicken. Auch die Abschläge müssen nicht angepasst werden.
„Selbstverständlich geben wir die Senkung der Umsatzsteuersätze für den vom Gesetzgeber vorgesehenen Gültigkeitszeitraum an unsere Kunden weiter“, verspricht Stadtwerke Geschäftsführer Hendrik Voß.