Der Landtag NRW hat 2013 eine neue Verordnung zur Selbstüberwachung privater Abwasseranlagen verabschiedet.
Die SüwVO Abw NRW 2013 besteht aus drei Teilen und 5 Anlagen. Im Teil 2 der Rechtsverordnung werden sämtliche Einzelheiten zur Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen wie z. B. Fristen, Prüfmethoden, Prüfbescheinigungen geregelt. Nach der SüwVO Abw sind Prüffristen nur noch zwingend vorgeschrieben in Wasserschutzgebieten und für bestimmte Gewerbe- / Industriebetriebe. Eine generelle Prüffrist für alle Abwasserleitungen ist in Altena nicht vorgesehen.
Fristen
Festgelegt sind nach der SüwVO Abw folgende Fristen:
- In Wasserschutzgebieten sind Leitungen, die vor dem 1.1.1965 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 zu prüfen. Leitungen, die nach dem 1.1.1965 erstellt wurden, sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.
- Leitungen, die gewerbliches und industrielles Abwasser ableiten und vor dem 1.1.1990 errichtet wurden, sind bis zum 31.12.2015 zu prüfen. Leitungen, die nach dem 1.1.1990 erstellt wurden, sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen. Im Anhang der Abwasserverordnung sind die betroffenen Branchen und die Anforderungen festgelegt.
- Neuerrichtete oder wesentlich geänderte Leitungen sind unverzüglich nach der Verlegung zu prüfen
Nachweis der Prüfung
Der Nachweis der Prüfung erfolgt ausschließlich durch zugelassenen Sachkundigen und ist auf Verlangen vorzuzeigen. Eine Liste zugelassener Sachkundiger finden Sie im Internet unter
www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.htm
Zu prüfen sind alle Grund- und Anschlussleitungen, die Schmutz- oder Mischwasser ableiten. Grundstückseigentümer haben die Anschlussleitungen vom Haus bis zum öffentlichen Kanal in der Straße untersuchen zu lassen. Dazu gehören alle Leitungen im Erdreich oder unter der Bodenplatte. Undichte Leitungen müssen saniert werden.
Keinesfalls sollte man sich von der Untersuchungsfirma zu einer sofortigen Sanierung überreden lassen. Empfehlenswert ist, sich unabhängigen Rat und weitere Angebote einzuholen.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://altena.buergerinfo-abwasser.de
Selbstverständlich stehen Ihnen für Fragen auch die Mitarbeiter des Abwasserwerks persönlich zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an!