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Wasserpreise

Das Trinkwasser der Stadtwerke Altena ist ein erstklassiges Naturprodukt und erfüllt sehr hohe Qualitätsstandards. Neben dem qualitativen Anspruch ist auch eine faire Preisgestaltung unser Anliegen. 

Um die Kosten für die Trinkwasserversorgung angemessen und fair zu verteilen, haben wir 2016 ein neues Tarifsystem eingeführt. Die wichtigsten Information dazu finden Sie in dieser Broschüre: Unser neues Wassertarif-System (PDF, 2 MB)

 

Der Tarif für Wohngebäude setzt sich aus einem Mengenpreis und einem Grundpreis/Systempreis zusammen. Alle Angaben in Euro und Cent sind inklusive Mehrbelastungen durch das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Konzessionsabgabe. 

Mengenpreis

Der Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge in Kubikmeter (1m3= 1.000 Liter):

2,00 Euro / m3 (netto)2,14 Euro / m3 (brutto)

 

Systempreis

Der Systempreis wird für die Inanspruchnahme der Betriebs- und Vorhalteleistung berechnet. Er bemisst sich nach der Anzahl der Wohneinheiten (oder anderweitig genutzten Einheiten in Wohngebäuden), die über eine Hausanschlussleitung mit Trinkwasser versorgt werden, unabhängig von der Trinkwasserabnahme. 

(gültig ab 1/2018)

Anzahl WohneinheitenSystempreis pro Jahr in Euro, nettoSystempreis pro Jahr in Euro, brutto1
248,86266,28
2306,11327,54
3350,90375,46
4386,98414,07
5418,09447,36
6445,47476,65
7471,59504,60
8496,49531,24
9517,64553,88
10535,06572,51
ab der 11. jede weitere17,4218,64

1 Der Preis enthält die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

2 Der Systempreis wird tageweise abgerechnet. 

Der Tarif für Nicht-Wohngebäude, die zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken genutzt werden, setzt sich aus einem Mengenpreis und einem Grundpreis/Systempreis zusammen. Alle Angaben in Euro und Cent sind inklusive Mehrbelastungen durch das Gesetz zum Wasserentnahmeentgelt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Konzessionsabgabe. 

Mengenpreis

Der Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge in Kubikmeter (1m3= 1.000 Liter):

2,00 Euro / m3 (netto)2,14 Euro / m3 (brutto)

 

Systempreis

Der Systempreis wird für die Inanspruchnahme der Betriebs- und Vorhalteleistung berechnet. Er bemisst sich nach dem Jahresverbrauch des angeschlossenen Gebäudes.  

(gültig ab 1/2018)

Jahresverbrauch in m3Systempreis pro Jahr in Euro, nettoSystempreis pro Jahr in Euro, brutto1
0 bis 99248,86266,28
100 bis 299350,90375,46
300 bis 599418,09447,36
600 bis 999535,06572,51
1.000 bis 1.999775,84830,15
2.000 bis 3.4991.057,661.131,70
3.500 bis 7.9991.754,461.877,27
ab 8.000 2.986,323.195,36

1 Der Preis enthält die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe.

2 Der Systempreis wird tageweise abgerechnet. 

So wird der Wasserpreis kalkuliert:

Berechnungsbeispiel 1

Wohneinheiten
Abnahmemenge180 m³ 
Systempreis266,28 €/Jahr 
Mengenpreis2,14 €/m³ 
Beispielrechnung 180 m³ x  2,14 € + 266,28 € = 651,48 €/Jahr* 


Berechnungsbeispiel 2                

Wohneinheiten3
Abnahmemenge270 m³ 
Systempreis375,46 €/Jahr 
Mengenpreis2,14 €/m³ 
Beispielrechnung 270 m³ x  2,14 € + 375,46 € = 953,26 €/Jahr *

*Preise inkl. 7% MwSt. 

Die aufgeführten Grundpreise enthalten alle Aufwendungen für Wasserzähler. Für die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Versorgung erheben wir jeweils 61,00 Euro (netto) / 65,27 Euro (brutto). 

Wasser stellt nach Bundestagsbeschluss ein natürliches Monopol dar. Unser Trinkwasser entspricht in allen Parametern der Trinkwasserverordnung. 

Ihre Fragen, unsere Antworten

Als Wohneinheit gelten zum dauernden Aufenthalt von Menschen bestimmte oder genutzte Räume (Wohnzwecke). Sie liegen in der Regel zusammen, sind nach außen abgeschlossen und dienen der Haushaltsführung. Wohneinheiten haben einen eigenen Eingang. Dieser ist unmittelbar vom Freien, über ein Treppenhaus oder einen sonstigen Vorraum erreichbar.

Der Wassertarif setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: 

  • aus dem Mengenpreis für die abgenommene Wassermenge 
  • aus dem Systempreis für die Inanspruchnahme der Betriebs- und Vorhalteleistung 
     

Die Wasserkosten für ein versorgtes Wohngebäude ergeben sich aus dem Mengenpreis multipliziert mit der abgenommenen Gesamtwassermenge für das Gebäude und aus dem Systempreis (in Abhängigkeit von der Anzahl der Wohneinheiten).

Der Systempreis gilt dann, wenn in dem Haus eine oder mehrere Wohneinheiten enthalten sind und das Haus ausschließlich oder überwiegend zum Wohnen genutzt wird. 

Ausschlaggebend für den Systempreis ist die Inanspruchnahme des Versorgungssystems. Bemessungsgrundlage ist nun die Wohngebäudegröße, also die Anzahl der Wohneinheiten und nicht mehr die Größe des Wasserzählers. 

Aktuell werden die Kunden um Auskunft der Anzahlt der Wohneinheiten für das jeweils versorgte Gebäude gebeten. Die darauf erfolgten Selbstauskünfte der Kunden sind Grundlage für die Bemessung des Systempreises.

Die Abrechnung nach Personen ist nicht durchführbar, da unsere Kunden laufend Änderungen der Bewohner eines Gebäudes mitteilen müssten. Dies ist aus Verwaltungs- und Datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

Ja, der Systempreis ist auch für nicht bewohnte Wohneinheiten zu entrichten. Solange ein Anschluss an die Trinkwasserversorgung besteht, erfolgt auch eine Leistungsvorhaltung für das gesamte Gebäude, einschließlich aller darin enthaltenen Wohneinheiten, und zwar unabhängig vom Leerstand.

Für die Haushalte in Mehrfamilienhäusern muss die Frage Einzelfall bezogen beantwortet werden. Die Wasserkosten hängen hier von den Nebenkostenabrechnungen den der Vermieter ab. 

Zunächst erfolgt die Datenerhebung aus der Selbstauskunft der Kunden. Die Stadtwerke Altena werden aus Gründen der Gleichbehandlung sicherstellen, dass die Angaben stimmen und diese stichprobenartig prüfen, z.B. beim nächsten Zählerwechsel.

Wenn den Stadtwerken Altena keine Selbstauskunft vorliegt, wird eine Schätzung vorgenommen. Es besteht die Möglichkeit, die richtigen Angaben schriftlich nachzureichen. Bei der nächsten Jahresabrechnung können die Angaben korrigiert werden.

Falsche Angaben führen zu einer nachträglichen Korrektur bei der Anzahl der Wohneinheiten. Die Korrektur wird mit Bekanntwerden der Falschangaben vorgenommen. Die Stadtwerke Altena behalten sich die angemessene Prüfung vor. Vorsorglich müssen die Stadtwerke Altena darauf hinweisen, dass vorsätzliche Falschangaben des Kunden eine Vertragsstrafe nach § 23 Abs. 2 AVBWasserV auslösen und strafrechtlich verfolgt werden können.

Ausschlaggebend für die Bemessung des Systempreises bei Wohngebäuden ist nur die Anzahl der Wohneinheiten, nicht die Anzahl der Haushalte.

Sie müssen sich als Mieter an Ihren Vermieter wenden. Mieter stehen nicht in direkter Vertragsbeziehung mit den Stadtwerken Altena und die individuellen Verbrauchsdaten der Mieter kennen die Stadtwerke Altena nicht. Somit kann und dürfen die Stadtwerke Altena keine Auskunft geben. Sie erhalten in der Regel einmal im Jahr eine Information über die genutzte Wassermenge in Form der Betriebs- oder Nebenkostenabrechnung von Ihrem Vermieter.

Unter „Nutzung zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken“ versteht man alle Gebäude, die ausschließlich zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken genutzt werden, z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsgebäude, Bürogebäude, Pflegeheime, Gärtnereien, Schulen und sonstige Gebäude ohne oder mit untergeordneter Wohnnutzung. 

Für anderweitig genutzte Gebäude wird ein anderer Maßstab zur Bemessung des Grundpreises verwendet. 

Gebäude, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden (d.h. über eine oder mehrere Wohneinheiten verfügen und zudem über eine oder mehrere zu gewerblichen oder sonstigen Zwecken genutzte Einheiten verfügen) werden wie Wohngebäude behandelt. Voraussetzung ist, dass deren Wasserverbrauch mit Wohnungen gleichgestellt werden kann (z.B. Büroräume, Praxisräume, Kioske, Ladenlokale, Gaststätte). 

Sie haben noch Fragen?

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

Daniel Schembor

Daniel Schembor

Kundenservice

Telefon: 0800 9184-001 (kostenfrei)

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